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Festival Hausordnung PDF Drucken
 

Mit dem Kauf der Eintrittskarte stimmt der Besucher der folgenden Hausordnung zu:

 

Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis zurückerstattet. Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben worden ist. Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Er bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Bei Absage einzelner Künstler ist die Rückerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.


Recht am eigenen Bild

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte überträgt der Käufer das Recht am eigenen Bild sowie alle eventuell entstehenden urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte ausschließlich, übertragbar, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt an den herzustellenden und gegebenenfalls später bearbeiteten Ton- und/oder Bildaufnahmen und an jeglicher daraus resultierender sonstigen Produktion an den Veranstalter.


An- und Abreise, Parkgebühren

Der Käufer ist für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug haftet der Veranstalter nicht. Bei der Anreise mit dem Fahrzeug (außer Motorräder) ist der Erwerb eines Parktickets erforderlich. Aufs Gelände können nur Fahrzeuge mit Parkticket, welches sichtbar am linken Rand der Windschutzscheibe angebracht sein muss. Das Parken kostet pro Tag 5 € für Pkws bzw. 10 € pro Tag für Wohnmobile (Kombitickets Do.-So.: 15/30 €) Bei verlassen des Parkplatzes verliert das Parkticket seine Gültigkeit.


Camping

Das Campen ist im Eintrittspreis der Dreitagestickets enthalten. Das Campinggelände ist ab 06.08.2009 14.00 Uhr geöffnet und muss bis zum 10.08.2009 14.00 Uhr geräumt sein. Der Aufbau von Zelten ist nur auf den zugewiesenen Campingflächen möglich. Auf dem Campinggelände erfolgt die Einweisung durch Ordner. Das Betreten der umliegenden Grundstücke ist verboten.


Einlasskontrollen am Campingplatz

Am Eingang zum Campinggelände werden die Ordner euer Gepäck nach gefährlichen und verbotenen Gegenständen durchsuchen (Glas, Grills, Gasflaschen etc.). Hier erhaltet ihr am Kassencontainer ein Armbändchen, dabei wird die Karte entwertet. Das Armbändchen berechtigt zum Betreten des Konzertgeländes während der Öffnungszeiten.


Mitbringen von Speisen und Getränken

Speisen und Getränke können bei der Anreise einmalig "soviel ihr tragen könnt" auf das Campinggelände mitgebracht werden. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern bzw. derartige Dinge beschlagnahmen.


Müll

Helft mit beim Umweltschutz und insbesondere bei der Müllvermeidung: auf jedem Ticket sind 5 € Müllpfand enthalten. Am Einlass erhaltet ihr einen Müllsack und einen Pfandchip. Bei Rückgabe des gefüllten Müllsacks und des Pfandchips bekommt ihr euer Geld zurück.  Möbelstücke und Sperrmüll sind zu hause zu lassen. Bei Zuwiderhandlung droht der Ausschluss von der Veranstaltung.


Grillen und offenes Feuer

Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen sowie sämtliche andere Formen von offenem Feuer (auch Grills) sind wegen der akuten Brandgefahr und der zu schonenden Weideflächen STRENGSTENS VERBOTEN. Es gibt gesonderte Grillplätze, an denen ihr euer mitgebrachtes Fleisch grillen könnt oder auch Grillgut erwerben könnt. Grills und Holzkohle/Gas werden hier vom Veranstalter gestellt. Die Grillplätze werden jeweil ca. von 11 bis 21 Uhr geöffnet und befeuert sein (Freitag, Samstag u. Sonntag).  Bei Zuwiderhandlung droht der Ausschluss von der Veranstaltung. 


Einlasskontrollen am Festivalgelände

Eintrittskarten bitte zur Sichtkontrolle bereithalten. Bei den Einlässen findet aus Gründen der Sicherheit sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt, sämtliche Gegenstände aus Glas, Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Speisen, alkoholischer Getränke, Foto-, Film- und Tonaufnahmegeäte (Ausnahme: kleine Digi-Cams und Handys) sowie sonstige gefährliche und schwere Gegenstände auf das Festivalgelände mitzubringen. Das Mitbringen von alkoholfreien Getränken ist in unverschlossenen Tetrapaks bis zu 1 Liter pro Person erlaubt.

Auch hier gilt: bei Zuwiderhandlung droht der Ausschluss von der Veranstaltung. 


Kinder

Für Kinder unter 8 Jahren ist ein solches Festival ungeeignet. Wir raten daher dringend davon ab, Kinder unter 8 Jahren auf das Festivalgelände mitzubringen. Kinder unter 12 Jahren haben in Begleitung ihrer Eltern freien Eintritt.


Jugendschutz

Auch bei uns gilt selbstverständlich das deutsche Jugendschutzgesetz (Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit). Die Anwesenheit ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten darf Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jungendlichen ab 16 Jahren (unter 18 Jahren) längstens bis 24 Uhr gestattet werden. Diese Ausnahmeregelung gilt nur, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift der Eltern vorliegt. In diesem Schreiben übertragen eure Eltern einer volljährigen und namentlich genannten Person für die Dauer des Festivals die Aufsicht. Diese muss sich in jedem Falle ausweisen können, da das Schreiben sonst nicht gültig ist und ihr u. U. mit einem polizeilichen Platzverweis rechnen müsst. Eine volljährige Person darf auch die Aufsicht über mehrere Jugendliche übernehmen. Das dafür notwendige Schreiben könnt ihr euch rechtzeitig vor dem Festival HIER herunterladen.
Achtet bitte drauf, dass eure Aufsichtsperson dieses bei sich führt und sie ihrer Pflicht auch gerecht wird. Diese Regelung gilt für das Campinggelände und das Festivalareal. Es muss die Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein und auch das Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, das auch den Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken beinhaltet, bleibt bestehen.


Drogen und Alkohol

Es gilt die deutsche Gesetzgebung, dementsprechend sind alle unter das BTM fallende Substanzen verboten. Alkohol solltet ihr in Maßen genießen, insbesondere bei den zu erwartenden hochsommerlichen Temperaturen. Nicht nur deswegen, sondern wegen eurer eigenen Sicherheit sei an dieser Stelle erwähnt: achtet bitte darauf, dass euer Fahrer nüchtern bleibt.


Tiere

Hunde bzw. Tiere im Allgemeinen sind auf dem gesamten Gelände (Campingplatz sowie Konzertgelände) verboten.


Ordner

Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Käufer von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Armbändchen ihre/seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Jede Straftat wird sofort angezeigt.


Politischer Radikalismus

Wir haben "keinen Bock auf Nazis"! Politisch radikale bzw. verfassungswidrige Äußerungen und Symbole sind nicht nur rechtswidrig, sondern auch unerwünscht. Sie werden vom Veranstalter nicht geduldet. Zuwiderhandlungen führen zur Anzeige und zum Ausschluss von der Veranstaltung.


Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für Sach- und Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und/oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Insbesondere haftet der Veranstalter auch nicht für aus Zelten gestohlene Sachen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für durch erhöhte Lautstärke verursachte Hör- und Gesundheitsschäden.


Da sich auch kurzfristig immer mal was ändern kann, raten wir euch, auf jeden Fall kurz vor unserem Festival hier nochmal reinzuschauen. Tagesaktuelle Informationen gibt es auf dieser Website oder per Newsletter (s. rechts oben).

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 05. März 2009 um 11:42 Uhr
 

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